Amtliche Publikationen

Pfarrbestätigungswahlen 2024

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wetzikon

Die Kirchenpflege beschliesst:

  1. Die der Kirchgemeinde im Pfarramt zur Verfügung stehenden Stellenprozente werden für die Amtsdauer 2024-2028 der Pfarrerinnen und Pfarrer wie folgt aufgeteilt:

    Pfarrerin Maria-Ines Salazar mit 50 Stellenprozent
    Pfarrer Andreas Bosshard mit 100 Stellenprozent
    Pfarrer Kurt Stehlin mit 100 Stellenprozent

     
  2. Den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde werden zur Bestätigung für die Amtsdauer 2024-2028 mit den Stellenprozenten gemäss Ziffer 1 vorgeschlagen:

    Pfarrerin Maria-Ines Salazar
    Pfarrer Andreas Bosshard
    Pfarrer Kurt Stehlin

     
  3. Gemäss § 13 Abs. 3 des Kirchengesetzes können mindestens 100 Stimmberechtigte der Kirchgemeinde für jede bzw. jeden der Ziffer 2 aufgeführten Pfarrerinnen und Pfaffer schriftlich die Wahl an der Urne verlangen. Die Unterschriften sind der Kirchenpflege, Usterstrasse 8, 8620 Wetzikon, binnen 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung dieses Beschlusses einzureichen. Wird binnen dieser Frist keine Urnenwahl verlangt, so wird die Kirchenpflege die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 2 als in stiller Wahl gewählt erklären.

 

Wetzikon, 26.9.2023


Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 20. Juni 2023

Publikation Beschlüsse


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