Amtliche Publikationen

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 23. Juni 2026

1. Genehmigt die Jahresrechnung 2025 mit einem Aufwand von CHF 2'986'545.87, einem Ertrag von CHF 3'349'837.70, einem Ertragsüberschuss von CHF 363'291.83 und einer Nettoinvestition von 139'173.65.
2. Nimmt vom Jahresbericht 2025 Kenntnis
3. Wählt in die Rechnungsprüfungskommission RPK Isabella Bemardi, Andreas Gamper, Reto Goetschi, Reto Zollinger und als Präsident Reto Zollinger.
4. Es gingen keine Anfragen gemäss §17 des Gemeindegesetzes ein.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheiten innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Carola Heller, Präsidentin, Brütten 1, 8496 Steg, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Auflage: Das Protokoll wird ab 30. Juni 2026 auf der Website publiziert und liegt im Kirchgemeindesekretariat, Usterstrasse 8, 8620 Wetzikon, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.


Wetzikon, 30. Juni 2026, Kirchenpflege Ref. Kirche Wetzikon

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 23. Juni 2026

Teilnahmeberechtigte: Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Mitglieder der Kirchge meinde Wetzikon eingeladen, die das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.

Ablauf der Kirchgemeindeversammlung

I Versammlungseröffnung

  • Bestätigung der Traktandenliste
  • Wahl der Stimmenzählenden
  • Feststellen der Stimmberechtigten

II Ordentliche Traktanden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025

2. Entgegennahme des Jahresberichts 2025

3. Wahl Rechnungsprüfungskommission RPK, Amtsdauer 2026-2030

4. Anfragen nach §17 gemäss Gemeindegesetzes GG

III Informationen im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung:

  • Berichte aus dem kirchgemeindlichen Leben

IV Umfrage, Diskussion

Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes GG sind bis spätestens zehn Tage vor der Kirchgemeindeversammlung an die Kirchenpflege zu richten.

Aktenauflage
Die Akten liegen ab 26. Mai 2026 im Kirchgemeindesekretariat, Altes Pfarrhaus Usterstrasse 8, auf oder können unter www.wetzikonref.ch eingesehen werden.

Im Sekretariat während den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung:
044 933 01 50:
Dienstag, 8.00 -12.00 und 13.30 -17.00 Uhr
Mittwoch - Freitag, 8.00 - 12.00 Uhr

Wetzikon, 26. Mai 2026
Im Namen der Kirchenpflege:
Der Vize-Präsident: Ali Frei
Der Aktuar: Daniel Tanner

Einladung/Traktandenliste/Beleuchtende Berichte

Formularsatz Jahresrechnung

 

 


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