Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025
Teilnahmeberechtigte: Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde Wetzikon eingeladen, die das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Ablauf der Kirchgemeindeversammlung
I Versammlungseröffnung:
- Bestätigung der Traktandenliste
- Wahl der Stimmenzählenden
- Feststellen der Stimmberechtigten
II Ordentliche Traktanden:
1. Pfarrwahl David Schmid
- Bericht Präsident Pfarrwahlkommission Martin Kunz
2. Verkauf Liegenschaft Kindergartenstrasse 20
- Beleuchtender Bericht Ali Frei, Leiter Ressort Finanzen
- Bericht Präsident RPK Reto Zollinger
3. Verpflichtungskredit Verfahrensplanung Entwicklung Kirche
- Beleuchtender Bericht Ali Frei, Leiter Ressort Finanzen
- Bericht Präsident RPK Reto Zollinger
4. Genehmigung Budget und Steuerfuss 2026
- Beleuchtender Bericht Ali Frei, Leiter Ressort Finanzen
- Bericht Präsident RPK Reto Zollinger
5. Anfragen nach §17 gemäss Gemeindegesetzes GG
III Informationen im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung:
- Berichte aus dem kirchgemeindlichen Leben
IV Umfrage, Diskussion
Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes GG sind bis spätestens zehn Tage vor der Kirchgemeindeversammlung an die Kirchenpflege zu richten.
Aktenauflage
Die Akten liegen ab 11. November 2025 im Kirchgemeindesekretariat, Altes Pfarrhaus,
Usterstrasse 8 auf oder können unter www.wetzikonref.ch eingesehen werden.
Im Sekretariat während den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung: 044 933 01 50:
Dienstag, 8.00 -12.00 und 13.30 -17.00 Uhr
Mittwoch - Freitag, 8.00 - 12.00 Uhr
Einladung/Traktandenliste/Beleuchtende Berichte
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2025
- Die Jahresrechnung 2024 wurde genehmigt
(Gesamtaufwand 2'928'041.94, Gesamtertrag 3'253'068.51; Ertragsüberschuss 325'026.57) - Der Jahresbericht 2024 wurde entgegengenommen
- Es gingen keine Anfragen gemäss §17 des Gemeindegesetzes ein.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheiten, innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Carola Heller, Präsidentin, Brütten 1, 8496 Steg, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Auflage:
Das Protokoll liegt ab dem 10. Juli 2025 im Kirchgemeindesekretariat, Usterstrasse 8, 8620 Wetzikon, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Wetzikon, 1. Juli 2025 Kirchenpflege der reformierten Kirche Wetzikon