Amtliche Publikationen

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 18. Juni 2024

  1. Jahresrechnung 2023: genehmigt
  2. Jahresbericht 2023: zu Kenntnis genommen

Es gingen keine Anfragen gemäss §17 des Gemeindegesetzes ein.

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheiten, innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Carola Heller, Präsidentin, Brütten 1, 8496 Steg, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Dei angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterleigende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

Auflage:
Das Protokoll liegt seit dem 2. Juli 2024 im Kirchgemeindesekretariat, Usterstrasse 8, 8620 Wetzikon, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.


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