Zum schmerzlichen Verlust einer Ihnen nahe stehenden Person

sprechen wir Ihnen unser herzliches Beileid aus. Wir wünschen Ihnen in Ihrer Trauer Gottes Kraft und Trost und die Erfahrung, dass Sie von vielen Menschen getragen werden.

Hier finden Sie Hinweise und Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Abdankung.

Erste Anlaufstelle: Das Bestattungsamt
Im Kanton Zürich ist für die Anordnung und Durchführung der Bestattung oder Beisetzung die Wohngemeinde zuständig. Die Dienste eines Bestattungsinstitutes sind nicht nötig.

Das Bestattungsamt der Politischen Gemeinde Wetzikon organisiert mit den Angehörigen die Beerdigung und Beisetzung der verstorbenen Person und legt den Termin und den Ort für die Abdankungsfeier fest. Ebenso nennt das Bestattungsamt die für die Trauerfeier zuständige Pfarrperson. Nehmen Sie anschliessend mit ihr Kontakt auf.

Das Bestattungsamt ist in dringenden Fällen auch an Wochenenden und Feiertagen tagsüber unter der Telefonnummer 044 931 23 75 erreichbar. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Bestattungsamtes wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Trauerfeier
Der Abdankungsgottesdienst möchte ein Anlass der Zuversicht und des Trostes sein. Er soll Ihnen helfen, Abschied zu nehmen und Ausdruck zu finden für Ihre Trauer.

Die Pfarrpersonen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wetzikon teilen sich die Verantwortung für die Abdankungen nach Amtswochen. Für jede Woche sind zwei Pfarrpersonen zuständig: je eine für die erste bzw. die zweite Abdankung eines Tages. Wenn es der besondere Wunsch der Angehörigen ist, sind Ausnahmen von dieser Regelung selbstverständlich möglich.

Die Abdankung beginnt auf dem Friedhof am Grab mit einem kurzen Gebet beim Sarg oder bei der Urne. Wir versammeln uns dort während des Grabgeläutes. Der Abschied auf dem Friedhof kann auch nur im engsten Familienkreis stattfinden.

Die Abdankungsfeier ist ein Gemeindegottesdienst. Im Mittelpunkt steht der Trost, wie wir ihn in der Botschaft der Bibel finden. Der Gottesdienst wird vom Pfarrer oder der Pfarrerin in Zusammenarbeit mit der Organistin gestaltet. Immer ist auch ein Sigrist im Einsatz. Im vorgängigen Besuch bei Ihnen zu Hause wird er oder sie mit Ihnen den Ablauf des Gottesdienstes besprechen.

Der Abdankungsgottesdienst findet auf Wunsch der Angehörigen entweder in der Reformierten Kirche im Zentrum oder in der Katholischen Heilig Geist-Kirche beim Friedhof statt. Wegen der Nähe zum Friedhof finden die meisten Abdankungen dort statt. Möglich ist auch eine Abdankgungsfeier im Alterswohnheim Am Wildbach, wenn die verstorbene Person dort gewohnt hat.

In der Regel würdigen wir das Leben der/des Verstorbenen mit einem Lebenslauf oder mit einem kurzen Lebensrückblick. Neben dem Pfarrer oder der Pfarrerin können auf Wunsch auch ein bis zwei weitere Personen ein Wort des Gedenkens sagen.

In der Regel singen wir im Gottesdienst Lieder des Trostes und der Hoffnung aus dem Kirchengesangbuch. Wünschen Sie bei der Abdankungsfeier zusätzlich zum Orgelspiel einen besonderen musikalischen Beitrag, bitten wir Sie, der Pfarrperson oder der zuständigen Organistin rechtzeitig Bescheid zu geben.

Die Kirchgemeinde sorgt für ein Blumen-Arrangement auf dem Taufstein in der Reformierten Kirche. In der Katholischen Heilig Geist-Kirche hat es vor dem Altar einen ständigen Blumenschmuck. Weitere Blumen und Kränze können in beiden Kirchen aufgestellt werden sowie auch am Grab. Die Kirchgemeinde sorgt auch für ein Blumen-Arrangement im Alterswohnheim Am Wildbach, wenn der Abdankungsgottesdienst dort stattfindet.

Bei Abdankungsgottesdiensten in der Reformierten Kirche können von den Angehörigen nur bis drei Autos vor der Kirche parkiert werden. Weitere Parkgelegenheiten bestehen in der Tiefgarage des Coop und des Löwenzentrums sowie im Parkhaus der Migros. Bei Abdankungsgottesdiensten in der Heilig Geist-Kirche sind genügend Parkplätze neben der Kirche und entlang der Ettenhauserstrasse vorhanden.
Kosten für Nicht-Mitglieder
Wir bitten Sie um Verständnis für folgenden Hinweis: Die entstehenden Kosten einer kirchlichen Abdankung werden durch die Einnahmen aus den Kirchensteuern gedeckt. Bei Abdankungen von Personen, die nicht Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche waren, erheben wir einen Unkostenbeitrag gemäss folgenden Ansätzen:
Kirchenbenützung mit Pfarrer und Organistin: Fr. 800.–
Keine Kirchenbenützung, nur Abschiedswort des Pfarrers am Grab: Fr. 300.–
Für die Bezahlung des Betrages werden die Angehörigen eine Rechnung der Reformierten Kirche Wetzikon erhalten.
Ausserordentliche Dienstleistungen im Bereich Musik
Bitte beachten Sie das Merkblatt
Haben Sie weitere Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an unsere Pfarrpersonen.
Sie sind für Sie da und sind gerne bereit, Ihnen beizustehen und Ihnen Auskunft zu geben.
Adressen Pfarrteam